Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.09.2019 - 20 ZB 18.2196 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Das Darlegungsgebot bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung - rewis.io
Das Darlegungsgebot bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Antrag auf Zulassung der Berufung (unzulässig); Darlegungsgebot; Berufungszulassung; Begründungsfrist; Darlegungsanforderung; Zulassungsverfahren; Berufung - rechtsportal.de
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Darlegungsanforderungen für den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung; Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens; Abfalleigenschaft von Gegenständen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 24.04.2018 - Au 8 K 17.1646
- VGH Bayern, 17.09.2019 - 20 ZB 18.2196
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 20 ZB 18.2196
Schlüssige Gegenargumente liegen in diesem Sinne dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis nicht richtig ist (BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 20 ZB 18.2196
Schlüssige Gegenargumente liegen in diesem Sinne dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis nicht richtig ist (BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 20 ZB 18.2196
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2019 - 20 ZB 18.2196
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838).
- VGH Bayern, 30.11.2021 - 9 ZB 21.2366
Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des …
Mit alldem setzt sich der Kläger nicht auseinander, sondern wiederholt nur erstinstanzliches Vorbringen oder stellt seine eigene Rechtssauffassung dar (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2019 - 20 ZB 18.2196 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 21.2210
Anspruch auf rechtliches Gehör
Er stellt ihr nur seine eigene Rechtsauffassung gegenüber (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2019 - 20 ZB 18.2196 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 08.11.2021 - 9 ZB 20.3076
Stellplätze für ein Wettbüro
Soweit sie im Zulassungsverfahren erneut vorbringt, die GaStellV sei hier nicht subsidiär anwendbar, wiederholt sie nur ihre eigene Rechtsauffassung (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2019 - 20 ZB 18.2196 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749
Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohung
Auch mit dem ebenfalls schon erstinstanzlich Vorgetragenen, der Kläger habe bereits umfangreiche Räumungsarbeiten vorgenommen, es sei jedoch nicht hinreichend bestimmt, was unter "vollständig geräumt" zu verstehen sei, die Unbestimmtheit der Grundverfügung stehe einer Vollstreckbarkeit entgegen, setzt sich der Kläger nicht substantiiert mit der angegriffenen Entscheidung auseinander, sondern wiederholt nur seine eigene Rechtsauffassung, die der des Verwaltungsgerichts, an der hinreichenden Bestimmtheit bestünden nach dem Bescheidtenor und den Bescheidgründen keine Zweifel, entgegensteht (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2019 - 20 ZB 18.2196 - juris Rn. 3).